I. Die Miete für ein Zimmer oder Appartement ist im Voraus fällig. Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche wird eine Depot-Zahlung von 1’000 MXN (mexikanischer Peso) erhoben zur Deckung allfälliger Kosten aus Reparaturen an elektrischen Geräten, aus Beschädigungen von Mobiliar wie auch aus Schäden in den Räumen, aus fehlender Wäsche oder wenn Hausrat ersetzt werden muss. Fallen keine entsprechenden Kosten an, wird das Depot zu 100 % erstattet. Bei wöchentlicher oder monatlicher Miete gelten die entsprechenden Mietnachlässe nur bei pünktlicher Zahlung. Wird die Miete mit mehr als drei Tagen Verspätung beglichen, kommt der Tarif für tageweise Miete zur Anwendung.
II.
Unsere Preise verstehen sich in Mexikanischen Pesos (MXN), Steuern nicht inbegriffen (diese werden nur erhoben, wenn die Ausfertigung einer steuerlich abziehbaren Rechnung verlangt wird). Ausländische Gäste zahlen keine Mehrwertsteuer (15 %). Es können sowohl Rechnungen wie auch Quittungen ausgestellt werden. Unsere Preisangaben sind unverbindlich: Änderungen sind kurzfristig möglich. Bei monatlicher Zahlung wird bei Verzug von mehr als 15 Tagen ein Zins von 4 % (monatlich) erhoben.
III.
Belegen bei wöchentlicher oder monatlicher Miete mehr Personen als vertraglich vereinbart ein Appartement/Zimmer, kommen die gültigen Tarife und Konditionen zum Zuge. Jede Person, welche im Chalet del Carmen übernachtet, muss sich ausweisen. Ebenso allfällige Gäste von Mietern; diese sind zudem der Verwaltung vorgängig anzumelden und deren Aufenthalt ist genehmigen zu lassen.
IV.
Am Abreisetag sind die Zimmer/Appartements bis 13.00 Uhr zu räumen. Andernfalls wird eine zusätzliche Tagesmiete erhoben.
V.
Die Administration kann eine Beherbergung aufheben oder verweigern oder das sofortige Räumen eines Zimmers/Appartements verlangen, wenn ein Gast polizeiliche Auflagen verletzt oder sanitäre Regeln missachtet, gegen die guten Sitten verstösst oder sich nicht an die vorliegenden Bedingungen hält. In diesen Fällen hat der Gast kein Anrecht auf irgendwelche Reduktion bei der Verrechnung vereinbarter Übernachtungen und Dienstleistungen. Forderungen für im Haus verursachte Beschädigungen und Wertminderungen bleiben vorbehalten.
VI.
In Fällen höherer Gewalt wie Feuersbrünsten, Gesetzesverstössen u.a. kann sich die Administration jeder Zeit Zutritt zu den Zimmern/Appartements verschaffen
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VII. Ab 23.00 Uhr ist Nachtruhe zu wahren.
VIII.
Beim Verlassen der Zimmer/Appartements sind die Türen ordentlich abzuschliessen.
IX.
In allen Mietverträgen sind Bettwäsche und Badetücher sowie Raumpflege zwischen 09.00 Uhr und 16.00 Uhr inbegriffen. Die Wäsche wird einmal wöchentlich ausgewechselt. Werden zusätzliche Dienstleistungen – z.B. häufigerer Wechsel der Wäsche – gewünscht, muss der volle Preis für Tagesmiete erhoben werden. Um Aufmerksamkeit und Mitarbeit wird gebeten. Die Raumpflege findet in der Regel statt, wenn der Gast abwesend ist, sonst mit seiner Zustimmung; aber in jedem Falle behält es sich die Verwaltung vor, die Zimmer/Appartements täglich zu reinigen.
X.
Das Rauchen im Hause ist verboten.
XI. Waschmaschine und Tumbler stehen allen Gästen von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Der Waschraum ist sauber und aufgeräumt zurückzulassen.
XII. Es wird gebeten, die gemeinsame Kochnische in gutem Zustand zu verlassen. Jeder Nutzer ist gehalten, die benutzten Küchengeräte und das Geschirr abzuwaschen.
XIII. Es ist verboten, in den Zimmern/Appartements Versammlungen abzuhalten, die darauf ausgerichtet sind, die öffentliche Ordnung zu stören oder geltendes Recht zu beugen.
XIV. Im Hause dürfen keine Musikinstrumente gespielt werden.
XV. Für Wertgegenstände, die in den Zimmern/Appartements liegen gelassen werden, übernimmt die Verwaltung keine Verantwortung. Haben Sie dazu Fragen, konsultieren Sie bitte die Verwaltung.
XVI. Besuche in den Zimmern/Appartements sind nicht zugelassen. Kleinkinder werden nicht als Gäste aufgenommen. Haustiere und andere Tiere sind – zur Sicherheit und Ruhe aller Gäste - nicht zugelassen. XVII. Zimmer und Appartements dürfen ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt werden.
XVIII.
Die Aufbewahrung von Explosivstoffen, korrosivem oder übel riechendem Material in den Räumen des Chalet del Carmen ist verboten.
XIX.
Den Gästen stehen Heizkörper zur Verfügung. Wegen der hohen Stromkosten muss für deren Benutzung ein Zuschlag von 1'000 MXN pro Monat verrechnet werden bei einem Einsatz von täglich 2 Stunden.
15/10/2007 |